1926
Im Rheinland bilden sich in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts viele Ortsvereine der Blindenselbsthilfe. Der Kölner Ortsvereinsvorsitzende Franz Keuer lädt diese Vereine zur Gründung eines Landesverbandes nach Köln.
Am 27. September 1926 findet die Gründungsversammlung in Köln statt. Unter dem Namen " Rheinischer Landesblindenverband e.V." erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister, erster Vorsitzender wird Franz Keuer.
1927
Ein Jahr später tritt der Landesverband dem Reichsdeutschen Blindenverband e.V. bei, in dem sich 1927 von den 37000 Blinden rund 10300 organisieren.
Erste Aufgaben des Rheinischen Landesblindenverbandes sind die Förderung aller den Blinden gemeinsamen Interessen, Hebung ihrer gesellschaftlichen Stellung, Förderung der geistigen Bildung und Pflege sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Eine weitere wichtige Aufgaben der Blindenselbsthilfe ist die Erholungsfürsorge.
1933
Mit der nationalsozialistischen Diktatur erfolgt 1933 die Gleichschaltung aller Organisationen. Alle Blindenverbände verlieren ihre Eigenständigkeit und werden in die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt übernommen.
1934
Am 08.Januar 1934 erhält unser Verband einen neuen Namen: "Blindenverband für die Rheinprovinz e.V." Die Verbandstätigkeit beschränkt sich in den folgenden Jahren weitestgehend nur auf die Kontaktpflege mit den örtlichen Blindenvereinen.
1946
Am 16. August 1946 schließen sich die in unserem Verbandsgebiet wieder bestehenden Ortsvereine zu einer neuen Vereinigung unter dem Namen "Nordrheinischer Landesblindenverband e.V." zusammen.
1947
Der Verbandstag verabschiedet 1947 eine neue Satzung, in jeder Region der britischen Besatzungszone wird ein Ausschuss für das Blindenwesen gebildet.
1951
1951 wird erstmalig ein gesetzlicher Anspruch der Blinden auf ein Blindengeld in Höhe von DM 70,00 durch einen Erlass des Sozialministers NRW gegeben.
1952
Am 11.Oktober 1952 erfolgt eine neuerliche Namensänderung in "Blindenverband Nordrhein e.V." Ein Jahr später wird die erste Haus- und Straßensammlung durchgeführt. Die hierdurch erworbenen und dem Verband verbleibenden Mittel werden anteilmäßig an die Ortsvereine weitergegeben. Der dem Verband verbleibende Betrag wird in erster Linie zur unmittelbaren Fürsorge und Hilfe für bedürftige Mitglieder eingesetzt.
1963
1963 richtet der Verband seine erste Geschäftsstelle in Düsseldorf (Bahnstraße 64) ein. Heinz Keil wird erster hauptamtlicher Geschäftsführer.
1970
Ein großer Erfolg der Blindenselbsthilfe ist das Zustandekommen des Landesblindengeldgesetzes im Jahre 1970. Dieses am 01.Juli in Kraft getretene Gesetz erkennt allen Blinden einen Anspruch auf Blindengeld in Höhe der Pflegezulage der Kriegsblinden zu ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
1987
1987 wird in Köln eine Blindenwerkstatt in Trägerschaft des Landesverbandes errichtet. Eine Erhaltung der Arbeitsplätze für Blinde sowie die Erhaltung des guten Rufes der Blindenarbeit sind hierbei vordergründig.
1999
1999 wird in Meerbusch-Strümp ein Wohnheim für mehrfach behinderte blinde/sehbehinderte Menschen eröffnet. Gleichzeitig verlegt der Verband seine Geschäftsstelle von Düsseldorf nach Meerbusch.