Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Suche Zum Seitenanfang Zum Seitenende

Sehbehindert, hochgradig sehbehindert oder blind?

Verschiedenste Ursachen führen zu schlechtem Sehen. Doch nicht jeder, der auf eine Brille oder auf Kontaktlinsen angewiesen ist, gilt als sehbehindert.

Vereinfacht dargestellt gilt derjenige

  • als sehbehindert, der auf dem besseren Auge - trotz Sehhilfe - nur noch über ein Sehvermögen von maximal 1/3 (33 %) verfügt
  • als hochgradig sehbehindert, der auf dem besseren Auge nur noch über Sehvermögen von maximal 1/20 (5 %) sieht
  • als blind, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 (2 %) Sehvermögen besitzt.

Blindheit kann aber auch bei einer besseren Sehschärfe vorliegen, nämlich dann, wenn das Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Gesichtsfeldausfälle werden wie folgt beschrieben:

Eine der Herabsetzung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleichzusetzende Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleichzusetzende Sehschädigung liegt vor...

  1. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Gesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben
  2. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben
  3. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben
  4. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste von 50° unberücksichtigt bleiben
  5. bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50° Gesichtsfeld unterhalb oder horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist
  6. bei homonymen Hemianopsien mit Verlust des zentralen Sehens bereits, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt
  7. bei bitemporalen Hemianopsien mit Verlust des zentralen Sehens beiderseits, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene binokulare Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt.

Sehbehinderung ist nicht gleich Sehbehinderung

Die „Woche des Sehens" hat hierzu einen Informationsfilm produziert, der mit Vorurteilen über Sehbehinderung aufräumt und dafür sensibilisiert, dass es verschiedene Formen und Auswirkungen von Sehbehinderungen gibt, woraus sich dann auch unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen für die sehbehinderten Menschen ergeben.

Sehbehinderung ist nicht gleich Sehbehinderung – Ein Informationsfilm der "Woche des Sehens"

Beratungs- und Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörige

Der BSVN vertritt die Interessen lokaler Blinden- und Sehbehindertenvereine auf Landesebene. In den Städten sind die Ortsvereine die wichtigsten Ansprechpartner für Betroffene und deren Angehörige.

Kontakt zur Landes­geschäfts­stelle

Besuchen Sie uns in Meerbusch

Beratung
für Hilfsmittel

Icon Beratung vor Ort
Kostenlosen Termin vereinbaren

BSVN News

20. November 2024

Wahlschablonen für die vorgezogene Bundestagswahl

Hier geben wir Ihnen eine Information zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025. 

weiterlesen
20. November 2024

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. und seine Untergruppierungen

Der BSVN stellt sich und seine Untergruppierungen kurz vor.

weiterlesen

Termine und Ver­an­stal­tungen

20. November 2024Luxemburger Straße 378, 50937 Köln-Klettenberg

Tag der offenen Tür bei HelpTech in Köln

12. Oktober 2024Aula sowie das Foyer der Sonnenschein-Grundschule, Westpromenade 64, 52525 Heinsberg.

Aktionstag des Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V.

28. September 2024Hansaring 15, 50670 Köln, Geschäftsstelle des BSV Köln e. V.

Tag der offenen Tür und Hilfsmittelausstellung

Spenden um zu helfen!

Für unsere Tätigkeit benötigen wir aktive Helfer und finanzielle Unterstützung.

Werden auch Sie Freund und Förderer des BSVN und helfen Sie uns mit Ihrem Beitrag, die Arbeit für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen fortzusetzen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie uns unterstützen können

Diese Website wurde durch die Kölner Internetagentur e-nitio mediasign GmbH & Co. KG mit dem CMS webEdition erstellt.