Verschiedenste Ursachen führen zu schlechtem Sehen. Doch nicht jeder, der auf eine Brille oder auf Kontaktlinsen angewiesen ist, gilt als sehbehindert.
Vereinfacht dargestellt gilt derjenige
- als sehbehindert, der auf dem besseren Auge - trotz Sehhilfe - nur noch über ein Sehvermögen von maximal 1/3 (33 %) verfügt
- als hochgradig sehbehindert, der auf dem besseren Auge nur noch über Sehvermögen von maximal 1/20 (5 %) sieht
- als blind, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 (2 %) Sehvermögen besitzt.
Blindheit kann aber auch bei einer besseren Sehschärfe vorliegen, nämlich dann, wenn das Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Gesichtsfeldausfälle werden wie folgt beschrieben:
Eine der Herabsetzung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleichzusetzende Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleichzusetzende Sehschädigung liegt vor...
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Gesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste von 50° unberücksichtigt bleiben
- bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50° Gesichtsfeld unterhalb oder horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist
- bei homonymen Hemianopsien mit Verlust des zentralen Sehens bereits, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt
- bei bitemporalen Hemianopsien mit Verlust des zentralen Sehens beiderseits, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene binokulare Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt.
Sehbehinderung ist nicht gleich Sehbehinderung
Die „Woche des Sehens" hat hierzu einen Informationsfilm produziert, der mit Vorurteilen über Sehbehinderung aufräumt und dafür sensibilisiert, dass es verschiedene Formen und Auswirkungen von Sehbehinderungen gibt, woraus sich dann auch unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen für die sehbehinderten Menschen ergeben.